CE - Kennzeichnung
Informationsschreiben an Kunden/Partner/Händler hinsichtlich
CE Kennzeichnungspflicht von Fenstern/Türen/Sonnenschutz
Sehr geehrte Kunden/Partner/Händler!
Mit Stichtag 01.02.2010 endet die Koexistenzphase für die CE-Kennzeichnungspflicht von Fenstern und Türen gemäß EN 14351-1.
Ab diesem Zeitpunkt ist somit jeder Produzent verpflichtet seine Produkte mit einem CE Kennzeichen zu versehen um sie im gesamten EU-Raum in Verkehr bringen zu dürfen.
Das CE-Zeichen zeigt die Übereinstimmung des Produktes mit den jeweiligen maßgebenden EU-Richtlinien und ihren technischen Spezifikationen.
Um ihnen den Zugang zu den relevanten CE-Daten so einfach wie möglich zu machen, haben wir auf unserer Homepage einen eigenen CE-Download-Bereich dafür eingerichtet.
Darin können sie die CE-relevanten Daten (die sogenannten "mandatierten Eigenschaften") für alle unsere Produkte downloaden.
Bitte beachten Sie, dass die angeführten technischen Werte an vorher festgelegten Prüfkörpern ermittelt wurden. Deshalb können davon abweichende Maße und Ausführungen geringfügig andere Werte ergeben!
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, so wenden Sie Sich bitte unter Angabe der genauen Auftragsdaten (z.B.: Rechnungs Nr.) an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter, er wird Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen.
CE - Kennzeichnung - Downloadbereich
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