Sanierungsscheck Thermische Sanierung

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Baugenehmigung vor 1.1.1999
  • Einzelmaßnahme (zB Fenstertausch) muss eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 10% bewirken
  • Energieausweis, der nicht älter als 12 Monate sein darf
  • Höhe der Förderung beträgt 20% aber max. EUR 5.000,--
  • Förderung kann zusätzlich zur Landesförderung beansprucht werden.
  • Zeitraum Förderaktion: 14.04.2009 bis 31.12.2010 (Einreichdatum)
  • Maßnahmen, die vor dem Einreichen durchgeführt wurden werden nicht gefördert
  • Zur Einreichung werden benötigt: Ausgefülltes Förderansuchen, Beiblatt zum Energieausweis, Angebote
  • Förderungsansuchen über alle Bausparkassen

Förderfähig bei Fenstern und Türen:
  • Austausch von Fenstern/Außentüren
  • Sanierung/Tausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen
  • Aufpreise für Sprossen u.ä. sind förderfähig
  • Fensterbänke
  • Verputzarbeiten
  • Malerarbeiten (auch innen, aber nur im Fensterbereich, nicht das Ausmalen des gesamten Innenraumes)
  • Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten)

NICHT FÖRDERFÄHIG:
  • Automatische Antriebe (Türschließer)
  • Aufpreis für Sonnenschutzverglasungen
  • Verschattungssysteme (Rollläden, Jalousien)
  • Innentüren
  • Neubau von Wintergärten

Der Weg zur Förderung:

Bausparkassen als Einreichstelle
  1. Erstellung eines Energieausweis für das Gebäude unter Auflistung der geplanten Maßnahme und der Energieeinsparungen
  2. Einholung von Angeboten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen
  3. Ausfüllen des Förderformulars mit Daten aus Energieausweis und Angeboten - Förderformulare bei den Bausparkassen.
  4. Einreichung der Förderformulare bei den Bausparkassen. (Grundsätzlich ist jede beliebige Bank auch als Bausparkasse tätig - entweder selbst oder mittels Vertrag mit einer Bausparkasse).
  5. Bausparkassen führen eine Vorprüfung der Anträge durch. (Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Kriterien)
  6. Erhalt einer „Information über den Sanierungsscheck des BMWFJ und BMLFUW“ innerhalb weniger Tage von den Bausparkassen mit der Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Förderung.
  7. Danach möglicher Beginn der Bautätigkeit. (Frühere Bautätigkeiten werden nicht gefördert - notwendiger Konjunktureffekt der Förderung)
  8. Erhalt einer rechtlich verbindlichen Förderzusage (Fördervertrag) von der KPC ca. 6-8 Wochen nach der „Information über den Sanierungsscheck“.
  9. Bezahlung der Rechnungen.
  10. Einreichung der bezahlten Rechnungen inkl. Ausführungsbestätigung des Energieausweisausstellers bei der Bausparkasse. Diese schickt die Unterlagen an die KPC.
  11. Endprüfung der Endabrechnung durch die KPC
  12. Auszahlung der Förderung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Anlagen:Informationen im Internet:
www.public-consulting.at



Es ist zu beachten, dass die dargestellten Informationen den aktuellen Stand der jeweiligen Bundesländer zeigen, die sich jederzeit ändern bzw. von den verantwortlichen Stellen adaptiert werden können.

Druck- und Satzfehler vorbehalten.

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