Sanierungsscheck Thermische Sanierung
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Baugenehmigung vor 1.1.1999
- Einzelmaßnahme (zB Fenstertausch) muss eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 10% bewirken
- Energieausweis, der nicht älter als 12 Monate sein darf
- Höhe der Förderung beträgt 20% aber max. EUR 5.000,--
- Förderung kann zusätzlich zur Landesförderung beansprucht werden.
- Zeitraum Förderaktion: 14.04.2009 bis 31.12.2010 (Einreichdatum)
- Maßnahmen, die vor dem Einreichen durchgeführt wurden werden nicht gefördert
- Zur Einreichung werden benötigt: Ausgefülltes Förderansuchen, Beiblatt zum Energieausweis, Angebote
- Förderungsansuchen über alle Bausparkassen
Förderfähig bei Fenstern und Türen:
- Austausch von Fenstern/Außentüren
- Sanierung/Tausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen
- Aufpreise für Sprossen u.ä. sind förderfähig
- Fensterbänke
- Verputzarbeiten
- Malerarbeiten (auch innen, aber nur im Fensterbereich, nicht das Ausmalen des gesamten Innenraumes)
- Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten)
NICHT FÖRDERFÄHIG:
- Automatische Antriebe (Türschließer)
- Aufpreis für Sonnenschutzverglasungen
- Verschattungssysteme (Rollläden, Jalousien)
- Innentüren
- Neubau von Wintergärten
Der Weg zur Förderung:
Bausparkassen als Einreichstelle
- Erstellung eines Energieausweis für das Gebäude unter Auflistung der geplanten Maßnahme und der Energieeinsparungen
- Einholung von Angeboten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen
- Ausfüllen des Förderformulars mit Daten aus Energieausweis und Angeboten - Förderformulare bei den Bausparkassen.
- Einreichung der Förderformulare bei den Bausparkassen. (Grundsätzlich ist jede beliebige Bank auch als Bausparkasse tätig - entweder selbst oder mittels Vertrag mit einer Bausparkasse).
- Bausparkassen führen eine Vorprüfung der Anträge durch. (Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Kriterien)
- Erhalt einer „Information über den Sanierungsscheck des BMWFJ und BMLFUW“ innerhalb weniger Tage von den Bausparkassen mit der Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Förderung.
- Danach möglicher Beginn der Bautätigkeit. (Frühere Bautätigkeiten werden nicht gefördert - notwendiger Konjunktureffekt der Förderung)
- Erhalt einer rechtlich verbindlichen Förderzusage (Fördervertrag) von der KPC ca. 6-8 Wochen nach der „Information über den Sanierungsscheck“.
- Bezahlung der Rechnungen.
- Einreichung der bezahlten Rechnungen inkl. Ausführungsbestätigung des Energieausweisausstellers bei der Bausparkasse. Diese schickt die Unterlagen an die KPC.
- Endprüfung der Endabrechnung durch die KPC
- Auszahlung der Förderung
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Anlagen:
Wohnbauförderung Burgenland
Wohnbauförderung Wien
Wohnbauförderung Kärnten
Wohnbauförderung Tirol
Wohnbauförderung Niederösterreich
Wohnbauförderung Salzburg
Wohnbauförderung Steiermark
Wohnbauförderung Vorarlberg
Wohnbauförderung Oberösterreich
www.public-consulting.at
Es ist zu beachten, dass die dargestellten Informationen den aktuellen Stand der jeweiligen Bundesländer zeigen, die sich jederzeit ändern bzw. von den verantwortlichen Stellen adaptiert werden können.
Druck- und Satzfehler vorbehalten.
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